Erklärung zur Barrierefreiheit
Jetzt komme ich bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das für viele private Dienstleister ab dem 28. Juni 2025 verbindlich wird.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.jetztkommeich.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
An dieser Website wird kontinuierlich daran gearbeitet um alles zu erfüllen was den Anforderungen des BFSG und den technischen Standards der WCAG 2.1 (Level AA) bzw. der EN 301 549 betrifft.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.03.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung.
3. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie uns dies gerne mitteilen. Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung zeitnah zu bearbeiten und die Barrierefreiheit stetig zu verbessern.
Kontakt:
Ernestine Holmes
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
erste Barriere: Fehlerhafte/fehlende Alternativtexte von Bildern und Bedienelementen
Beschreibung: Auf dem Formular fehlen teilweise Strukturelemente bzw. sind fehlerhaft verwendet. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
Zeitplan: Behebung in 2026
zweite Barriere: zu geringe Kontraste
Beschreibung: Das verwendete Farbschema verwendet zu geringe Kontraste.
Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
Zeitplan: Behebung in 2026
dritte Barriere: Fehlerhafte Screenreaderausgaben
Beschreibung: Die vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen.
Maßnahmen: Die vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache erstellen und bereitstellen.
Zeitplan: Erstellung in 2026
vierte Barriere: fehlende Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Beschreibung: Die vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen.
Maßnahmen: Die vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache erstellen und bereitstellen.
Zeitplan: Erstellung in 2026
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 5.3)
Inhalt: Beschreibung
Die Teile des Webangebotes, die keine Online-Verwaltungsfunktion darstellen.
Barrierefreie Alternative
Derzeit keine.
4. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Für Berlin ist dies:
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Finanzen
Klosterstraße 59
10179 Berlin
E-Mail: digit-barrierefrei@senfin.berlin.de
Website: www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/